Bewerbungsunterlagen
Um einen Presseausweis des Kuratoriums beantragen zu können, müssen die Bewerber:innen folgende Unterlagen vorlegen:
- Einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises (Formular im Downloadbereich) samt Passbild.
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass sie eine entsprechende journalistische Tätigkeit ausüben.
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass sie aus dieser Tätigkeit ein entsprechendes Einkommen (siehe Voraussetzungen) beziehen.
Solche Unterlagen können sein:
- Eine Tätigkeits- und Einkommensbestätigung vom Dienstgeber oder vom Medienunternehmen, bei dem die Dienstnehmer:innen ständig freiberuflich tätig ist.
- Datierte Unterlagen über die Arbeit des Bewerber:innen (Zeitungen, Ausschnitte, Fotos, Nachweise über Sendungen) sowie ein eindeutiger Einkommensnachweis .
- Ein Einkommensnachweis kann auch erbracht werden durch datierte Unterlagen über Gehaltsauszahlungen, Steuererklärungen und dergleichen.
- Bei Vorlage eines Gewerbescheines, lautend auf „Pressefotograf“ bzw. „Pressefotografie“ entfällt für Fotograf:innen die Vorlage aller anderen Unterlagen.
- Für journalistisch tätige Kameraleute ist neben der Einkommens- und Tätigkeitsbestätigung des Dienstgebers auch der Nachweis der journalistischen Tätigkeit durch Einreichung von zumindest drei Beiträgen zu erbringen. Diese Regelung gilt nur für journalistisch tätige Kameraleute, nicht für Tonmeister, Assistenten, etc.
Die Einreichung von Anträgen an das Kuratorium durch die Antragsteller erfolgt über einen der Trägerverbände oder direkt an das Kuratorium.